Landwirtschaftserbrecht – Weichende Erben – Fluch oder Segen?

Landwirtschaftserbrecht – Weichende Erben – Fluch oder Segen?

Bei der Vertretung der weichenden Erben vor dem Landwirtschaftsgericht Eutin gelang es bei den Verfahren (Hoffolgezeugnis, Erbschein- und ein Feststellungsverfahren), dass die befreite Hofvorerbin, der Hofnacherbe und die weichenden Erben auf einander zugingen und sich nach fünfmonatiger Verfahrensdauer auf einen ausgesprochen ausgewogenen Vergleich verständigten. Das Gericht ergriff diese Initiative. Die Verfahrensbevollmächtigten griffen diese Idee bei der Beratung der Mandanten auf. Im Termin legten alle Beteiligten etwas auf den Tisch und kamen den anderen entgegen. Jeder Beteiligte wünschte Klarheit. Jeder Beteiligte wünschte einen guten Abschluss. Und so konnte das ausgewogene Ergebnis erzielt werden. Auch der Erblasser, der „Altbauer“, hätte den Modifizierungen seines letzten Willens inhaltlich zustimmen können.