Handelsregister und Erbfolge

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist der Betrieb „ihr Kind“ und macht den Kern des Vermögens ausmacht. In diesem Fall müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer die Weiche stellen und entscheiden, ob die Fortführung des Betriebes im Vordergrund steht oder die Begünstigung der Angehörigen. Ich begleite Sie in diesem Prozess, Regelungen in den Gesellschaftsverträgen und in den erbrechtlichen Verfügungen, die auf Ihren Vorstellungen basieren, zu treffen. Gehen Sie das Thema an, jeder gute Kapitän ist auf den schlimmsten Orkan und seinen eigenen Ausfall vorbereitet.