Schiedsverfahren in Erbstreitigkeiten

Es steht jedem frei, in seiner letztwilligen Verfügung eine Schiedsklausel aufzunehmen und so Streitigkeiten anlässlich des Erbfalls an ein Schiedsgericht zu verweisen. Dies hat den Vorteil, dass der Spruchkörper und damit die Kosten wie auch die Verfahrensdauer durch den Testierenden bestimmt beziehungsweise maßgeblich beeinflusst werden können.

Muster Schiedsklausel

§ Anordnung einer Schiedsgerichtsbarkeit

Ich bestimme, dass alle Streitigkeiten der Erben und der Vermächtnisnehmerin, die ihren Grund im Erbfall haben und/oder im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung oder ihrer Ausführung stehen, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werden.

Zum Schiedsrichter mit den nachfolgend zugewiesenen Funktionen bestimme ich …. ersatzweise … wiederum ersatzweise soll … einen Schiedsrichter benennen. Der Schiedsrichter entscheidet als Einzelrichter; er hat dabei zugleich die Funktion, sich auch in Bewertungsfragen gutachterlich verbindlich zu äußern.

Der Schiedsrichter entscheidet, sofern keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, prozess- und materiell-rechtlich nach freiem Ermessen, im Übrigen, falls er von seinem Ermessen keinen Gebrauch macht, nach den einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verhandlung nicht öffentlich ist und kein Anwaltszwang besteht. Der Schiedsrichter erhält für jeden Streitfall zwei Gebühren entsprechend der Gebührentabelle des RVG jeweils zuzüglich der entstandenen Auslagen und Mehrwertsteuer.