Beispielhaft stelle ich Ihnen einen Fall vor, mit dem ich unlängst befasst war:
Der Erblasser, britischer Staatsangehöriger, Inder, Hindu, verheiratet mit einer deutschen Staatsangehörigen, verstorben im Jahr 2013 in Hamburg (Wohnsitz der Ehegatten), hatte mit seiner Ehefrau ein handschriftliches Ehegattentestament (Berliner Testament) ohne Erklärung zu dem anzuwendenden Erbrecht verfasst. Sein Vermögen bestand aus Grundbesitz in Schweden und in Indien sowie Geldvermögen in Großbritannien und in Deutschland.
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Schiedsverfahren in Erbstreitigkeiten
Es steht jedem frei, in seiner letztwilligen Verfügung eine Schiedsklausel aufzunehmen und so Streitigkeiten anlässlich des Erbfalls an ein Schiedsgericht zu verweisen. Dies hat den Vorteil, dass der Spruchkörper und damit die Kosten wie auch die Verfahrensdauer durch den Testierenden bestimmt beziehungsweise maßgeblich beeinflusst werden können.
Handelsregister und Erbfolge
Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist der Betrieb „ihr Kind“ und macht den Kern des Vermögens ausmacht. In diesem Fall müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer die Weiche stellen und entscheiden, ob die Fortführung des Betriebes im Vordergrund steht oder die Begünstigung der Angehörigen. Ich begleite Sie in diesem Prozess, Regelungen in den Gesellschaftsverträgen und in den erbrechtlichen Verfügungen, die auf Ihren Vorstellungen basieren, zu treffen. Gehen Sie das Thema an, jeder gute Kapitän ist auf den schlimmsten Orkan und seinen eigenen Ausfall vorbereitet.
Einvernehmliche Erbenauseinandersetzung
Das Erben ist mit Freud und Leid verbunden. Es liegt ein Testament vor. Sie sind begünstigt. Das Testament wird der heutigen Situation nicht mehr gerecht. Dies fordert alle Beteiligten heraus. Wie sollen sie damit umgehen? Als Rechtsanwältin und Mediatorin rate ich meinen Mandanten zu einer Modifizierung des Testaments durch eine einvernehmliche Auseinandersetzungsvereinbarung. Zur Herstellung des Einvernehmens greife ich auf das Handwerkszeug der Mediation zurück.
Nachlasssicherung – Beschränkung der Erbenhaftung
Sind Sie als Erbe berufen und der Vermögensstatus ist unklar – was häufig bei Selbstständigen zutrifft? In diesem Fall empfehle ich meinen Mandanten, möglichst innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist die Erbenhaftung auf den Nachlass zu beschränken durch einen Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht gemäß §§ 1975 ff. BGB. Dann können Sie sich in Ruhe Klarheit über den Nachlass verschaffen. Im Fall eines defizitären Nachlasses ist Ihre Haftung als Erbe auf den Nachlass beschränkt.
Testamentsgestaltung
Das Recht ist für die Klugen da! Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Vermögensnachfolge sinnvoll zu gestalten. Der Klassiker des Berliner Testaments führt zur doppelten Besteuerung des Nachlasses – in Ihrem Fall ist es unschädlich? Soll jemand besonders begünstigt werden durch lebzeitige Schenkungen oder eine Lebensversicherung? Gilt es einen Behinderten langfristig abzusichern?
Als Expertin für Erbrecht sind mir die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut. Ich bespreche gern mit Ihnen Ihre persönliche Situation und Ihre Vorstellungen, um im Dialog eine maßgeschneiderte Gestaltung Ihres Anliegens zu erarbeiten.
Vorsorgen
Sie bestimmen selbst durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung wie sich Ihr Leben gestaltet, wenn Sie die Dinge des Alltags nicht mehr in der Hand halten können. Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck über die Muster zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, die Sie auf der Website der Ärztekammer Hamburg oder Schleswig-Holstein downloaden können. Ich unterstütze Sie, eine Linie zu finden, wie Sie in kritischen Zeiten die Personen- und Vermögensvorsorge ausgefüllt wissen können.
Ich empfehle Ihnen, vorausschauend beizeiten tragfähige zwischenmenschliche Beziehungen auf zu bauen, damit Sie geeignete Personen im Umfeld haben, die dann Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen können.