Sind Sie als Erbe berufen und der Vermögensstatus ist unklar – was häufig bei Selbstständigen zutrifft? In diesem Fall empfehle ich meinen Mandanten, möglichst innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist die Erbenhaftung auf den Nachlass zu beschränken durch einen Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht gemäß §§ 1975 ff. BGB. Dann können Sie sich in Ruhe Klarheit über den Nachlass verschaffen. Im Fall eines defizitären Nachlasses ist Ihre Haftung als Erbe auf den Nachlass beschränkt.