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Internationales Erbrecht

Beispielhaft stelle ich Ihnen einen Fall vor, mit dem ich unlängst befasst war:
Der Erblasser, britischer Staatsangehöriger, Inder, Hindu, verheiratet mit einer deutschen Staatsangehörigen, verstorben im Jahr 2013 in Hamburg (Wohnsitz der Ehegatten), hatte mit seiner Ehefrau ein handschriftliches Ehegattentestament (Berliner Testament) ohne Erklärung zu dem anzuwendenden Erbrecht verfasst. Sein Vermögen bestand aus Grundbesitz in Schweden und in Indien sowie Geldvermögen in Großbritannien und in Deutschland.

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